Finanzierung

Viele Unterstützungs- und Betreuungsleistungen können über die Pflegeversicherung finanziert werden. Welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, hängt vom anerkannten Pflegegrad ab. Verschiedene Leistungen können miteinander kombiniert werden, sodass eine individuelle Unterstützung im Alltag möglich wird.

Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistungen Entlastungsbetrag Summe
1 131 € = 131 €
2 347 € 796 € 318,40 € + 131 € = 449,40 €
3 599 € 1.497 € 598,80 € + 131 € = 729,80 €
4 800 € 1.859 € 743,60 € + 131 € = 874,60 €
5 990 € 2.299 € 919,60 € + 131 € = 1.050,60 €
Umwidmung
max. 40% der
Pflegesachleistungen
max. für
Alltagshilfe
nutzbar

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige, Freunde oder andere private Helfer organisiert und übernommen wird. Es wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und dient als Anerkennung für diese private Unterstützung.

Alltagshelfer oder Betreuungsdienste werden in der Regel nicht über das Pflegegeld finanziert. Unsere Leistungen werden stattdessen über andere Leistungen der Pflegeversicherung abgerechnet – zum Beispiel über den Entlastungsbetrag oder durch die Umwidmung von Pflegesachleistungen.

Entlastungsbetrag

Alle Pflegebedürftigen haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann beispielsweise genutzt werden für:

  • Unterstützung im Haushalt
  • Betreuung und Gesellschaft
  • Begleitung im Alltag
  • anerkannte Unterstützungsangebote

Nicht verbrauchte Beträge gehen nicht sofort verloren, sondern sparen sich bei Nichtverwendung an. So können Sie den Entlastungsbetrag auch zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Nicht genutzte Beträge müssen jedoch spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden, da sie danach verfallen.

Pflegesachleistungen

Der Begriff Pflegesachleistungen kann zunächst etwas irreführend sein. Gemeint sind damit keine materiellen Leistungen, sondern ambulante Dienstleistungen der Pflege und Betreuung. Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit zu erhalten und Sie im Alltag bestmöglich zu unterstützen.

Pflegesachleistungen stehen Ihnen zu, wenn Sie Unterstützung durch einen anerkannten ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit der Pflegekasse, sodass Sie sich nicht selbst um die Zahlung kümmern müssen.

Je nach Pflegegrad steht Ihnen hierfür ein monatliches Budget zur Verfügung. Dieses umfasst alle Leistungen der ambulanten Pflege. Auch Leistungen zur Betreuung und Unterstützung im Alltag können Bestandteil der Pflegesachleistungen sein.

Wichtig zu wissen: Pflegesachleistungen sind ein monatliches Budget. Nicht genutzte Beträge können nicht angespart werden – der nicht verbrauchte Anteil verfällt am Ende des jeweiligen Monats.

Umwidmung von Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % ihres Budgets für Pflegesachleistungen für sogenannte Unterstützungsangebote im Alltag nutzen.

Wenn die Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt werden, kann ein Teil dieses Budgets für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen verwendet werden.

Dadurch können zusätzliche Leistungen finanziert werden, die den Alltag erleichtern – beispielsweise Hilfe im Haushalt, Begleitdienste oder gesellschaftliche Betreuung.

Unser Tipp:

Die Kombination der verschiedenen Leistungen ist oft komplex. In einem kostenlosen Erstgespräch erklären wir Ihnen gerne, welche Finanzierungsmöglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation genutzt werden können.
Rufen Sie uns gerne an.